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Aufhebungsvertrag mietvertrag bgb

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Das Deutsche Mietrecht in Nr. 536 ff., 549 BGB (“Bürgerliches Gesetzbuch”) gewährt Mietern von Wohnungen weitreichende Rechte. Es kann allgemein gesagt werden, dass ein Mieter, der seine Miete pünktlich bezahlt, wahrscheinlich nicht die Rechte seiner Mieter verliert. Die Kündigung eines Mietvertrages ist nur unter sehr engen Umständen möglich. Bei Mängeln der Wohnung oder des Miethauses wird die Miete gesetzlich reduziert. Der Mieter sollte jedoch den Vermieter über den Mangel informieren. Es ist üblich und erlaubt, umfassende Klauseln über höhere Gewalt in Verträgen zu vereinbaren, die langfristige Beziehungen regeln, wie Rahmen- und Lieferverträge, OEM-Vereinbarungen oder Vertriebsvereinbarungen. Es gibt auch kein gesetzliches Gesetz, das eine Partei in der Regel ermächtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn sich die andere Partei in einer finanziellen Notlage befindet. Eine Partei kann jedoch den Vertrag im Falle einer fortgesetzten Vertragsverletzung kündigen, wenn es nicht hinnehmbar ist, dass eine Partei nicht länger an den Vertrag gebunden ist; dies z. B.

der Fall sein kann, wenn die andere Partei Zahlungsverzug erweist oder im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage der anderen Partei nach Vertragsschluss. Vertragsklauseln, die ein Recht auf Vertragsauflösung aufgrund finanzieller Notzulassen, müssen von Fall zu Fall überprüft werden. Ein offizielles Betriebsverbot ist eine öffentlich-rechtliche Maßnahme, die dazu führt, dass der Mieter die Mietwohnung nicht (oder bestimmungsgemäß nutzen) kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verursachen solche öffentlich-rechtlichen Hindernisse oder Nutzungsbeschränkungen die vertragliche Nutzung eines Mietgegenstandes nur dann, wenn sie mit der Besonderheit des Mietgegenstandes zusammenhängen. Andererseits dürfen sie nicht durch persönliche oder betriebliche Umstände des Leasinggebers verursacht werden. (BGH, Urteil vom 13.07.2011 – XII ZR 189/09) Hat der Vermieter ein Kündigungsrecht, so hat er je nach Dauer des Mietsinmietraums eine Kündigungsfrist von 3 bis 9 Monaten in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus kann in besonderen Ausnahmefällen auch ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Betriebsgrundlage nach . 313 BGB bestehen und somit eine Mietminderung herbeigeführt werden. Eine Schadenersatzklage gegen den Vermieter besteht in der Regel nicht wegen des Mangels an Verschulden. Bevor Sie zu verzweifelt über das, was ich oben gesagt habe, möchte ich noch einmal betonen: Die Mehrheit aller Rechtsstreitigkeiten über die Kündigung eines Mietvertrages aufgrund der persönlichen Nutzung des Vermieters führt letztlich zur Kündigung des Mietvertrages.

Der Großteil aller Fälle wird entweder innerhalb der Kündigungsfrist oder in der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht entschieden.

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